Agentur für Arbeit Freiburg

Verbände

Du möchtest den Schritt aus der aktuellen Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit wagen? Dann kannst du unter bestimmten Bedingungen mit Unterstützung deiner Agentur für Arbeit rechnen.

Die Agentur für Arbeit kann dir zur Sicherung des Lebensunterhalts und sozialen Absicherung für die Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss gewähren. Allerdings: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Wenn du des Weiteren aus einem Beruf kommst, der gerade nachgefragt ist, sind die Chancen eher gering.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, dessen Dauer bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage besteht
  • zeitlicher Umfang der selbstständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen
  • Tragfähigkeit der Existenzgründung muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Banken) nachgewiesen werden
  • Nachweis über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit (fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen)

Interessiert? Dann kontaktiere deine Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit und vereinbare einen Beratungstermin.