Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte des Landes Baden-Württemberg

Erstberatung

Mit den Beratungsgutscheinen können Gründer_innen in Baden-Württemberg bei verschiedenen Institutionen bzw. Netzwerken eine kostengünstige Gründungsberatung durch Expert_innen in Anspruch nehmen. Üblicherweise erfolgt die Individualberatung in zwei Phasen. Der Einstieg erfolgt durch eine mehrstündige, in der Regel kostenlose Kompaktberatung. Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine Eigenbeteiligung vorausgesetzt, die jedoch stark kostenreduziert ist.

Im Gegensatz zu üblichen Förderprogrammen ist der bürokratische Aufwand für die Beratenen auf ein Minimum reduziert. So muss z.B. kein gesonderter Antrag für die Förderung der Beratungsleistung gestellt werden. Man wendet sich einfach an die Partner der Beratungsgutscheine Baden-Württemberg und die geförderte Beratung kann beginnen.

Wer kann die Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen?
Die Beratungsgutscheine richten sich an Personen, welche planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen. Bei wiederholter Gründung muss die vorherige selbständige Tätigkeit grundsätzlich abgeschlossen sein und die Neugründung mit einem neuen Geschäftsmodell erfolgen.

Was wird gefördert?
Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.

Aufgrund der regionalen, branchen- oder zielgruppenspezifischen Ausrichtung der Beratungsangebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten etwas variieren. Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung etwa zwischen 70% und 80 % unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt. Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu 10 Tage betragen.

Wer finanziert und koordiniert die Beratungsgutscheine?
Die Gründungsberatung durch Beratungsgutscheine wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg finanziert. Die Koordination erfolgt durch die Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (ifex).

An welche Beratungseinrichtungen kann man sich wenden?
Nähere Informationen sowie eine Übersicht der Anbieter von Beratungsgutscheinen finden du hier.